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   BGH, 27.01.2009 - XI ZB 28/08   

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https://dejure.org/2009,4978
BGH, 27.01.2009 - XI ZB 28/08 (https://dejure.org/2009,4978)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2009 - XI ZB 28/08 (https://dejure.org/2009,4978)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - XI ZB 28/08 (https://dejure.org/2009,4978)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Aufnahme des Rechtsstreits gegen den Schuldner durch den Gläubiger nach § 184 Abs. 1 S. 2 Insolvenzordnung (InsO)

  • Judicialis

    InsO § 179 Abs. 2; ; InsO § 184 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 179 Abs. 2; InsO § 184 Abs. 1
    Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Rechtsstreits durch den Insolvenzschuldner selbst

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 832
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.10.2003 - II ZA 9/02

    Anforderungen an die Aufnahme des unterbrochenen Passivprozesses durch den

    Auszug aus BGH, 27.01.2009 - XI ZB 28/08
    Eine Befugnis des Schuldners, den Rechtsstreit aus eigenem Recht fortzusetzen, besteht auch dann nicht, wenn nur er der Forderung im Prüfungstermin widersprochen hat (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2003 - II ZA 9/02, WM 2003, 2429; HK-ZPO/Wöstmann, 2. Aufl. § 240 Rdn. 8; MKZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 240 Rdn. 33; MünchKommInsO/Schumacher, 1. Aufl. § 184 Rdn. 5, 8; Stein/Jonas/ Roth, ZPO 22. Aufl. § 240 Rdn. 26).
  • BGH, 11.02.2010 - VII ZR 225/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzverfahrenseröffnung: Behandlung

    Das wäre der Fall, wenn die Schuldnerin nicht mehr Partei des Rechtsstreits wäre, obwohl der Insolvenzverwalter das Verfahren noch nicht aufgenommen hat (so BGH, Urteil vom 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96, NJW 1997, 1445; BFH, Beschluss vom 16. Oktober 2009 - VIII B 346/04, ZSteu 2009, R 1150; abweichend BGH, Beschluss vom 27. Januar 2009 - XI ZB 28/08, ZInsO 2009, 432 unter Verweis auf Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 240 Rdn. 1).
  • OLG Köln, 26.02.2018 - 16 W 6/18

    Rechtsstellung des Streithelfers nach Überleitung des klägerischen Anspruchs auf

    In diesem Fall hat jedoch auch die Partei selbst kein Recht zur Aufnahme des Rechtstreits, weil dieses nach § 85 InsO ausschließlich dem Insolvenzverwalter zusteht, so dass einer Nebenintervention die verfahrensrechtliche Grundlage fehlt (BGH ZInsO 2009, 432 = BeckRS 2009, 05601; NJW-RR 2010, 1351; ZInsO 2014, 1232 = ZIP 2014, 1304 = MDR 2014, 794).
  • OLG München, 07.04.2014 - 15 W 178/14

    Kostenentscheidung nach Fortführung des ursprünglich gegen den Insolvenzverwalter

    Im Falle eines (gewillkürten) Parteiwechsels nach §§ 265, 266 ZPO hat der BGH entschieden, dass zugunsten der ausgeschiedenen Partei eine Kostengrundentscheidung in analoger Anwendung des § 91a ZPO ergehen muss (BGH Beschluss vom 27.01.2009, XI ZB 28/08, ZIP 2009, 832 ).
  • KG, 31.01.2018 - 26 U 79/17

    Parteistellung des Insolvenzverwalters im Berufungsverfahren: Erlass eines

    Ob von der zitierten Rechtsprechung des IX. Zivilsenats möglicherweise im Hinblick auf die gegenteilige - allerdings nicht weiter begründete - Äußerung des für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständigen XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ( BGH , Urt. v. 27.01.2009, XI ZB 28/08, Rdnr. 6 zit. nach Juris) abzurücken ist, kann jedenfalls für den vorliegenden Fall dahinstehen.
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